Zwangssterilisationen im Nationalsozialismus
In der NS-Zeit wurden Frauen, Männer und Jugendliche in diesem Krankenhaus Opfer von Medizinverbrechen. Mit dem am 1. Januar 1934 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ hatte das NS-Regime die „Rassenhygiene“ als Leitlinie ihrer Gesundheits- und Sozialpolitik definiert: Psychisch beeinträchtigte Menschen, aber auch Hilfsschüler*innen, Fürsorgeempfänger*innen, Langzeitarbeitslose und „Asoziale“ galten nun als Gefahr für die „deutsche Volksgemeinschaft“. Sie sollten deshalb zwangsweise sterilisiert und somit zumindest an der Weitergabe ihrer „minderwertigen Erbanlagen“ gehindert werden.
Konstanzer Ärzte waren an diesen Verbrechen unmittelbar beteiligt. Das neue NS-Gesetz setzte wichtige rechtsstaatliche Prinzipien außer Kraft und ermöglichte justizielle Willkürherrschaft. Dem zu seiner Durchsetzung eingerichteten Konstanzer Erbgesundheitsgericht – das die Zwangssterilisation
von über tausend Menschen des gesamten Kreises anordnete – gehörte als Richter auch Dr. Freiherr Hofer von Lobenstein an, ab 1938 Chefarzt der Inneren Abteilung dieses Krankenhauses.
Von den 802 Zwangssterilisationen, die nach aktuellem Forschungsstand in Konstanzer Kliniken mindestens vorgenommen wurden, erfolgten 487 im Städtischen Krankenhaus (alle weiteren in der Frauenklinik). Verantwortlich für diese Operationen zeichnete Dr. Walter Hermann, der Chefarzt der chirurgischen
Abteilung und ab 20. April 1937 auch Direktor der Klinik.
Bei diesen Verstümmelungen, die die betroffenen Menschen darüber hinaus ihrer gesamten Lebensperspektive beraubte, kam es auch zu mindestens einem Todesfall: Der 28-jährige Edwin L. aus Überlingen starb an den Folgen des Zwangseingriffs.
Auch wurde hier eine noch nicht einmal durch NS-Gesetze „legitimierte“ Zwangssterilisation vorgenommen: Auf Veranlassung der SS sterilisierte Dr. Hermann 1944 den Konstanzer Sinto Georg R.
Während die an diesen Medizinverbrechen beteiligten Täter in der Nachkriegszeit ihre berufliche Karriere weiterverfolgen konnten, wurden die insgesamt etwa 400 000 Opfer von Zwangssterilisationen erst am 29. Januar 2025 durch den Deutschen Bundestag als Verfolgte des NS-Regimes anerkannt.
Auf der Stele verwendete Bildquellen:
Das Städtische Krankenhaus um 1920: Stadtarchiv Konstanz, Z1.pk.15-0339
„Ärztlicher Bericht“ über die Zwangssterilisation des 34-jährigen Konstanzer Dentisten
Eugen Josef S.: Staatsarchiv Freiburg, B 132/1 Nr. 394