Zwangssterilisationen im Nationalsozialismus
Mit dem am 1. Januar 1934 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ definierte das NS-Regime die „Rassenhygiene“ als Leitlinie ihrer Gesundheits- und Sozialpolitik:
Psychisch beeinträchtigte Menschen, aber auch Hilfsschüler*innen, Fürsorgeempfänger*innen, Langzeitarbeitslose und „Asoziale“ galten nun als Gefahr für die „deutsche Volksgemeinschaft“. Sie sollten deshalb zwangsweise sterilisiert und somit zumindest an der Weitergabe ihrer „minderwertigen Erbanlagen“ gehindert werden.
Die im Rahmen der „erbbiologischen Bestandsaufnahme“ von Bezirksärzten und staatlichen Gesundheitsämtern gesammelten Hinweise auf vermeintlich „Erbkranke“ dienten als Beweismittel für Verfahren vor den eigens dafür eingerichteten Erbgesundheitsgerichten. Die dort eingesetzten Richter, jeweils ein Jurist und zwei Ärzte, entschieden völlig willkürlich, wer ihrer Ansicht nach „erbgesund“ oder „erbkrank“ war, und verfügten die Zwangssterilisationen von als „erbkrank“ erklärten Männern, Frauen und Jugendlichen.
Das Konstanzer Erbgesundheitsgericht – also ganz überwiegend Konstanzer Ärzte und Juristen – ordnete die Zwangssterilisation von über tausend Menschen des gesamten Kreises an.
Mindestens 315 Frauen und junge Mädchen – die jüngste war erst 13 Jahre alt – wurden aufgrund derartiger Verfügungen hier in der damaligen Konstanzer Frauenklinik von Dr. Kurt Welsch zwangsweise sterilisiert.
Dieser 1882 als Lazarett der Konstanzer Garnison errichtete Gebäudekomplex in der Friedrichstraße 21 diente von 1923 bis 1949 als Frauenklinik und Wöchnerinnenheim. Chefarzt war ab 1934 der Gynäkologe Dr. Kurt Welsch (1900-1977). Er vollzog ohne jeglichen Widerspruch die Beschlüsse der Erbgesundheitsgerichte, die den „Wert“ eines jeden Menschen nach dem Nutzen für die „Volksgemeinschaft“ bemaßen.
Zu den mindestens 315 Frauen und jungen Mädchen, die er zwangssterilisierte, gehörten die Schwestern Erna und Hildegard Freistetter. Beide jungen Frauen waren gehörlos. Am 23. November 1936 verfügte das Konstanzer Erbgesundheitsgericht ihre Zwangssterilisation wegen „angeborenen Schwachsinns und erblicher Taubheit“. Dr. Kurt Welsch nahm daraufhin an ihnen die Zwangseingriffe vor. Erna war zu diesem Zeitpunkt 21, Hildegard 24 Jahre alt.
Zu den von Dr. Kurt Welsch mindestens 315 zwangssterilisierten Frauen und jungen Mädchen gehörte auch Berta Hilda Schroff. Die junge Frau war im Jahr 1937 von Dr. Kurt Mollweide angezeigt worden. Er vermutete bei ihr „Schizophrenie“. Bei der Verhandlung vor dem Konstanzer Erbgesundheitsgericht versuchten sie und ihr Vater alles, um dieses verheerende Schicksal abzuwenden. Ihre verzweifelten Einwände ließen die Richter jedoch nicht gelten und verfügten ihre „Unfruchtbarmachung“.
Sie ignorierte danach alle Aufforderungen, sich in der Klinik einzufinden, und wurde schließlich von Polizisten in die Klinik gebracht. Dort nahm Dr. Welsch am 1. Februar 1939 die Operation an der damals 27-jährigen jungen Frau vor. Zwei Jahre später wurde sie aus nicht mehr rekonstruierbaren Gründen in die
Heil- und Pflegeanstalt Emmendingen eingewiesen. Dort starb sie am 30. Mai 1944 – vermutlich im Rahmen der „dezentralen Euthanasie“.
Während die an diesen Medizinverbrechen beteiligten Täter in der Nachkriegszeit ihre berufliche Karriere weiterverfolgen konnten, wurden die insgesamt etwa 400 000 Opfer von Zwangssterilisationen erst am 29. Januar 2025 durch den Deutschen Bundestag als Verfolgte des NS-Regimes anerkannt.
Auf der Stele verwendete Bildquellen:
Ehemalige Frauenklinik: Stadtarchiv Konstanz, Z1.WolfH17-885
Amtsgericht Konstanz: Wolfram Mikuteit
Foto Hildegard und Erna Freistetter: privat
Foto Berta Hilda Schroff: privat