Das staatliche Gesundheitsamt im Nationalsozialismus
In diesem Gebäude auf der Marktstätte 22 befand sich ab April 1937 das zwei Jahre zuvor gegründete und für den gesamten Kreis zuständige staatliche Gesundheitsamt Konstanz. Konstanzer Ärzte beteiligten sich hier aktiv an NS-Medizinverbrechen.
Das Gesundheitsamt als Ermittlungs- und Vollzugsbehörde der NS-„Erb- und Rassenlehre“
Mit dem am 1. Januar 1934 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ definierte das NS-Regime die „Rassenhygiene“ als Leitlinie ihrer Gesundheits- und Sozialpolitik: Psychisch beeinträchtigte Menschen, aber auch Hilfsschüler*innen, Fürsorgeempfänger*innen, Langzeitarbeitslose und „Asoziale“ galten als Gefahr für die „deutsche Volksgemeinschaft“. Sie sollten zwangsweise sterilisiert und somit an der Weitergabe ihrer „minderwertigen Erbanlagen“ gehindert werden.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Ärzte des Gesundheitsamts unter der Leitung von Medizinalrat Dr. Ferdinand Rechberg (1900–1980) gehörten Ermittlungs- und Gutachtertätigkeiten für das Konstanzer Erbgesundheitsgericht, das ab 1934 die Zwangssterilisationen verfügte. Dr. Rechberg, NSDAP-Mitglied und vehementer Befürworter der NS-Rassenlehre, fungierte zudem als Richter bei Verfahren des Erbgesundheitsgerichts.
„Kam das Konstanzer Erbgesundheitsgericht tatsächlich einmal zu einem ablehnenden Beschluss, so legte Amtsarzt Dr. Rechberg Berufung ein, ähnlich einem Staatsanwalt, der das Urteil für zu milde hält“, schrieb der Konstanzer Medizinhistoriker Dr. Heinz Faulstich 1993.
„Erbbiologische Bestandsaufnahme“ als vordringliche Aufgabe des Gesundheitsamts
Kurz nach seiner Gründung wurde dem von Medizinalrat Dr. Ferdinand Rechberg geleiteten Gesundheitsamt im Juli 1935 eine „Beratungsstelle für Erb- und Rassenpflege“ angegliedert. Hier wurden die Anzeigen auf das Vorliegen einer möglichen „Erbkrankheit“ ausgewertet, Erkundigungen über „soziale Auffälligkeiten“ eingezogen und „Sippentafeln“ erstellt. Das Gesundheitsamt befand sich ab April 1937 hier an der Marktstätte 22.
Die Prüfung der sogenannten Erbgesundheit durchdrang alle Bereiche der Gesellschaft. Von Ärzten des Gesundheitsamts musste sich fortan untersuchen lassen, wer heiraten wollte, ein Ehestandsdarlehen beantragte, Kinderbeihilfen, Ausbildungs- oder Winterhilfen benötigte. Auch wer sich um eine Wohnung in der neuen Siedlung Haidelmoos bewarb, benötigte den Nachweis der „Erbgesundheit“.
Alle im Rahmen dieser „erbbiologischen Bestandsaufnahme“ akribisch gesammelten Daten wurden in der Konstanzer „Erbkartei“ zusammengefasst, die bereits im Jahr 1937 weit fortgeschritten gewesen sein soll (Sie gilt als verschollen). Auch darauf aufbauend wurden am Erbgesundheitsgericht Konstanz bis zum Ende des NS-Regimes mindestens 1 457 Sterilisationsverfahren eingeleitet.
Allein in Konstanzer Kliniken wurden mindestens 802 Menschen Opfer dieser Medizinverbrechen.
Während Dr. Ferdinand Rechberg in der Nachkriegszeit nach Einstellung aller gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahren seine berufliche Karriere weiterverfolgen konnte, wurden die reichsweit etwa 400 000 Opfer von Zwangssterilisationen erst am 29. Januar 2025 durch den Deutschen Bundestag als Verfolgte des NS-Regimes anerkannt.
Auf der Stele verwendete Bildquellen:
Die Markstätte um 1936: Stadtarchiv Konstanz, Z1.pk.15-0428
Plakat „Hier trägst Du mit“: gemeinfrei
Sippentafel: Staatsarchiv Freiburg, B 132/1 Nr. 395
Karteikarte der Tuttlinger Erbkartei: Kreisarchiv Tuttlingen, Bl/1287
Kontaktanzeige: Bodensee-Rundschau 1936