Das ehemalige Konstanzer NS-Erbgesundheitsgericht
Mit einer Verordnung des badischen Justizministers Dr. Otto Wacker wurde in Konstanz zum 1. Januar 1934 das Konstanzer Erbgesundheitsgericht als eines von 18 Erbgesundheitsgerichten im Land Baden eingerichtet. Es war dem Amtsgericht angegliedert und für die Durchsetzung des gleichzeitig am 1. Januar 1934 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) in den Amtsgerichtsbezirken Konstanz, Radolfzell, Singen und Überlingen zuständig.
Erbkrank im Sinne dieses Gesetzes war fortan, wer vermeintlich an einer der folgenden Krankheiten litt: angeborenem Schwachsinn, Schizophrenie, manisch-depressivem Irresein, erblicher Fallsucht, erblichem Veitstanz, erblicher Blindheit, erblicher Taubheit, schwerer erblicher körperlicher Missbildung und schwerem Alkoholismus.
Dieses rassenpolitische Gesetz des NS-Regimes zielte längst nicht nur auf Kranke, sondern richtete sich auch gegen Menschen, die die Fürsorgekassen „belasteten“, die wie Hilfsschüler*innen nicht den vermeintlich nötigen Bildungsstand aufwiesen oder die von der im Nationalsozialismus geltenden sozialen oder ideologischen Norm abwichen. Deren „Minderwertigkeit“ galt als Gefahr für den „gesunden Volkskörper“. Nach Meinung des NSRegimes und dessen Vertretern vor Ort sollten diese „Ballastexistenzen“ zwangssterilisiert werden.
Das Erbgesundheitsgericht tagte im Gerichtsgebäude in der Robert-Wagner-Straße 12 (heute: Untere Laube). Ein Amtsrichter führte den Vorsitz, als Beisitzer fungierten ein beamteter Arzt und ein weiterer approbierter Arzt, „der mit der Erbgesundheitslehre besonders vertraut“ sein musste.
Als Vorsitzende des EGG Konstanz fungierten die Amtsgerichtsräte Dr. Heidlauff, Dr. Sturm, Dr. Gerbel und Land- und Amtsgerichtsrat Dr. Binder. Beamtete Beisitzer waren der Konstanzer Bezirksarzt (und spätere Leiter des Gesundheitsamts) Dr. Rechberg, Dr. Kohler, Dr. Korte, Dr. Voncken und Dr. Brutschy. Als weitere ärztliche Beisitzer wirkten Dr. Montfort, Dr. Schön und Dr. Hofer von Lobenstein.
Dieses neue NS-Gesetz, das hier zur Anwendung kam, setzte wichtige rechtsstaatliche Prinzipien außer Kraft und ermöglichte justizielle Willkürherrschaft. Hier wurde menschenverachtende NS-Ideologie praktiziert, was jedem der Richter am Konstanzer Erbgesundheitsgericht bewusst gewesen sein muss.
Die bei weitem meisten Verfahren wurden in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ verhandelt. Bereits im Jahr 1937 wurden einige kleinere badische Erbgesundheitsgerichte wie das in Stockach geschlossen, was auch zu einer Erweiterung des Einzugsgebiets des Konstanzer Gerichts führte.
Nach den Bestimmungen dieses Gesetzes wurden bis 1945 reichsweit etwa 400 000
Menschen zwangssterilisiert, nachdem sie pauschal als „erbkrank“ klassifiziert worden waren. Für die Betroffenen stellte diese Operation, die schätzungsweise 5 000 Frauen und Männer nicht überlebten, eine grausame Verstümmelung und einen zutiefst traumatisierenden Eingriff in ihre körperliche und seelische Unversehrtheit dar, die sie zeitlebens als „erbkrank“ brandmarkte.
Ärzte und Juristen des Erbgesundheitsgerichts Konstanz verfügten zwischen 1934 und 1945 die Zwangssterilisation von über 1 000 Frauen, Männern und Jugendlichen aus dem Umkreis. Davon waren mindestens 291 aus Konstanz. Das jüngste Konstanzer Opfer war ein erst 13 Jahre altes Mädchen.
Auf der Stele verwendete Bildquellen:
Reichsgesetzblatt vom 25. Juli 1933: gemeinfrei
Amtsgericht Konstanz: Wolfram Mikuteit
Werbeplakat „Neues Volk“: Deutsches Historisches Museum Berlin, Inv-Nr. 1988/1284
Stolperschwelle: Wolfram Mikuteit