Emil
WEISSER

1903 - 1970 I
Katzgasse 10
Stolperstein verlegt am 20.05.2026
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Emil WEISSER Katzgasse 10

Zwangssterilisiert, weil der Bruder Patient der Heilanstalt war und die Mutter sich umgebracht hatte

Emil Weisser wurde am 5. Juli 1903 als erstes Kind des Schreiners Georg Weisser und dessen Frau Karoline, geborene Grießhaber, in St. Georgen im Schwarzwald geboren. Sein jüngerer Bruder Gottlieb kam 1906 zur Welt. Im Jahr 1919 erfolgte der Umzug der Familie nach Konstanz, wo sich seine Mutter 1926 das Leben nahm.

Nur sehr wenig ist über das Leben von Emil Weisser überliefert. Bekannt ist aus den vorliegenden Akten lediglich, dass er als Kraftwagenführer für das Telegrafenamt Konstanz arbeitete und am 3. Oktober 1931 die aus Dingelsdorf stammende Maria Teufel (geboren 08.08.1909) heiratete.

Wieso jedoch sein Vater den Antrag stellte, ihn in die Heil- und Pflegeanstalt bei Konstanz einweisen zu lassen, ist heute nicht mehr zu klären. Gesichert ist lediglich, dass Emil Weisser am 23. Juni 1936 in der Anstalt aufgenommen wurde.

Geleitet wurde die Anstalt von Dr. Arthur Kuhn. Am 1. Mai 1933 aus innerer Überzeugung in die NSDAP eingetreten, hatte er – ein vehementer Anhänger des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ – deren langjährigen, den neuen Machthabern nicht genehmen Direktor Maximilian Thumm abgelöst. Mit diesem Gesetz und der Unterscheidung zwischen „erbgesund“ und „erbkrank“ war zum 1. Januar 1934 ein Instrument geschaffen worden, das der – aus der Sicht des NS-Regimes – vorliegenden „Degeneration“ des deutschen Volkes entgegenwirken sollte, indem als „erbkrank” erachtete Menschen auch gegen ihren expliziten Willen an der Weitergabe ihrer „minderwertigen Erbanlagen” gehindert werden sollten. In der breit angelegten Propagandakampagne, die auf den Erlass des Gesetzes folgte, nahm das ärztliche Personal der Anstalt unter Leitung von Dr. Kuhn eine besondere Rolle ein: Sie übernahmen für die gesamte Region die „erbbiologische Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit“ mit Vorträgen für niedergelassene Ärzte, für Lehrer, für diverse NS-Organisationen und für die SS. Allein im Jahr 1936 fanden fünfundzwanzig derartige Führungen und Vorträge statt. „Wenn bei den zahlreichen Führungen, die in allen Anstalten des Reichsgebiets zur Demonstration der ‚Folgen schlechter Erbanlagen‘ stattfanden, von Teilnehmern danach gefragt wurde, warum man diese Ballastexistenzen denn noch am Leben erhalte, galt der Zweck der Schulung als erreicht“ (Faulstich, Heinz: Hungersterben, S. 103).

Lediglich drei Wochen nach Emil Weissers Aufnahme stand für Dr. Kuhn gesichert fest, dass dieser an „Schizophrenie“ leide. Er fügte seinem an das Konstanzer Erbgesundheitsgericht gerichteten Antrag auf Zwangssterilisation vom 13. Juli 1936 das am selben Tag erstellte „Ärztliche Gutachten“ seines Mitarbeiters Dr. Ehrismann bei. Aus diesem geht hervor, dass die Diagnose vor allem auf der Familiengeschichte basierte, auf dem Suizid der Mutter, weiteren (entfernten) Verwandten mit psychischen Problemen und vor allem auf der Tatsache, dass Emils Bruder Gottlieb bereits seit Jahren Patient der Anstalt war. Dass Emil Weissers „Erbkrankheit“ nicht bereits vorher aufgefallen sei, erklärte Dr. Ehrismann in seinem Gutachten damit, dass Weissers behandelnder Arzt (Dr. Bundschuh im Januar 1933) wohl „nicht richtig diagnostiziert“ hätte.

Da Dr. Kuhn zusammen mit seinem Antrag zur Zwangssterilisation dargelegt hatte, dass Emil Weisser „zur Zeit als nicht geschäftsfähig bezeichnet werden“ könne, wurde seine Ehefrau Maria zu dessen Verfahrenspflegerin eingesetzt. Bei ihrer Einvernahme vor dem Erbgesundheitsgericht erklärte sie: „Ich bin annähernd 5 Jahre mit meinem Manne verheiratet und habe während dieser Zeit Wahrnehmungen, die auf Geisteskrankheiten schließen ließen, nicht gemacht. Ich weiß nur noch, dass er vor etwa 2 Jahren wegen Herz- und Nervenbeschwerden bei Herrn Dr. Bundschuh hier in ärztlicher Behandlung gewesen ist. Auf sein Anraten ist mein Mann dann auf 2 Wochen in Urlaub und dann wieder hergestellt in den Dienst beim Telegrafenbauamt gegangen.“ Sie wird gewusst haben, dass sie keinerlei Chancen hatte, sich gegen den Beschluss des Erbgesundheitsgerichts zu wehren. Denn auch wer die finanziellen Mittel hatte, sich anwaltlich unterstützen und Gegengutachten anfertigen zu lassen, um Beschwerde beim Erbgesundheitsobergericht in Karlsruhe einlegen zu können, wurde dort meist abgewiesen. So erklärte Maria Weisser, dass sie die Entscheidung, ob ihr Mann unfruchtbar gemacht werden solle, dem Gericht überlasse.

Nur zwei Wochen nach der Antragstellung durch Dr. Kuhn verhandelte am 28. Juli 1936 das Konstanzer Erbgesundheitsgericht unter Ausschluß der Öffentlichkeit in geheimer Beratung über die Zwangssterilisation von Emil Weisser. Den Vorsitz hatte Amtsgerichtsrat Dr. Walter Gerbel inne; als beamteter Beisitzer fungierte der Leiter des Konstanzer Gesundheitsamtes, Medizinalrat Dr. Ferdinand Rechberg, und als weiterer „mit der Erbgesundheitslehre besonders vertrauter“ medizinischer Beisitzer Dr. Freiherr Hofer von Lobenstein. Die drei Richter verfügten die Zwangssterilisation von Emil Weisser wegen „Schizophrenie“. Diese Verfügung endet mit der Standardformel, die sich in den allermeisten Zwangssterilisationsverfügungen des Erbgesundheitsgerichts Konstanz findet: „Nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft ist mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass etwaige Nachkommen des Emil Weisser ebenfalls an schweren geistigen Erbschäden leiden werden.“

Die Operation, das Durchtrennen der Samenleiter, wurde am 29. September 1936 durch Dr. Walter Hermann, den Chefarzt der Chirurgischen Abteilung des Krankenhauses Konstanz, durchgeführt. Danach wurde Emil Weisser als „geheilt“ aus der Klinik entlassen und in die Heil- und Pflegeanstalt bei Konstanz zurück verlegt. Diese durfte er am 23. Dezember 1936 verlassen.

Emil Weisser zählt zu den bisher ermittelten 295 Konstanzerinnen und Konstanzern, die zwischen 1934 und 1945 zwangsweise sterilisiert wurden. Er überlebte (anders als reichsweit circa 5000 Menschen) dieses erste planmäßige Massenverbrechen des NS-Regimes, wie Dr. Heinz Faulstich, der Nestor der badischen Psychiatriegeschichte, diese Taten zu Recht bezeichnete. Emil Weisser starb am 10. Dezember 1970 in Konstanz, seine Frau Maria am 5. April 1988.
Recherche: Sabine Bade / Uta Manogg
Patenschaft: Hans Röwer

Quellen & Literatur:

Bade, Sabine / Didra, Roland: Es konnte alle treffen - Gedenkbuch für die Konstanzer Opfer von NS-Zwangssterilisation und „Euthanasie“-Verbrechen 1934–1945, Konstanz 2024 (hier verfügbar);
Faulstich, Heinz: Hungersterben in der Psychiatrie 1914–1949, Freiburg 1998
Faulstich, Heinz: Von der Irrenfürsorge zur „Euthanasie“. Geschichte der badischen Psychiatrie bis 1945, Freiburg 1993
Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv Freiburg B 132/1 Nr. 486

Familienmitglieder

Gottlieb
WEISSER

1906 - 1945 I
Katzgasse 10
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