Erhard Weißhaupt wurde am 23. Februar 1908 in Hausen am Andelsbach geboren. Sein Geburtsort ist heute ein Teilort der Gemeinde Krauchenwies im baden-württembergischen Landkreis Sigmaringen.
Weißhaupt erlernte den Beruf des Schuhmachers. Im Dezember 1928 kam er nach Konstanz; ob er hier als Schuhmacher arbeitete, konnte nicht geklärt werden. 1930 war er ein halbes Jahr auf der Wanderschaft (Walz), was damals viele Handwerker taten. Bis zu seiner Hochzeit führte Weißhaupt ein unstetes Leben und wechselte alle paar Monate seinen Wohnsitz. Am 18. März 1933 heiratete er Marie, geb. Blenk, aus Karlsruhe. Von Beruf war seine Frau Köchin. Im August 1933 bezog das junge Paar die Wohnung in der Neugasse 36, die letzte amtlich gemeldete Adresse von Erhard Weißhaupt vor seiner Einweisung in das KZ Buchenwald.
Ende Juli 1932 kam Erhard Weißhaupt zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt. In der aufgeheizten politischen Atmosphäre vor der Reichstagswahl am 31. Juli 1932 warfen vier Konstanzer Kommunisten, darunter auch Erhard Weißhaupt, Steine in die Privatwohnung des stadtbekannten Nazis Stefan Hermannutz. Wegen dieser Tat wurde er am 9. August 1932 vom Schöffengericht Konstanz unter dem Vorsitz von Dr. Richard Fleuchaus wegen Landfriedensbruchs nach § 125 Strafgesetzbuch zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Wegen Landfriedensbruchs wurden in der Spätphase der Weimarer Republik Tausende wegen politischer Delikte verurteilt; wegen Teilnahme an unangemeldeten oder verbotenen Demonstrationen waren es im Reich allein 1932 mehr als 5000 Personen.
Wohl unter dem Eindruck der Massenarbeitslosigkeit in Deutschland trat Weißhaupt im Frühjahr 1932 in die Kommunistische Partei ein. Die Arbeitslosigkeit in Deutschland lag 1932 bei 16,3 %, in absoluten Zahlen bei 5,6 Millionen Arbeitslosen. In Konstanz waren 10% der Gesamtbevölkerung von 32.000 Einwohnern arbeitslos. Wahrscheinlich wurde auch Weißhaupt in diesem Jahr arbeitslos. Ob er aber seinen Beruf als Schuhmacher in Konstanz überhaupt ausübte, ist fraglich. Wahrscheinlicher ist, dass er als Hilfsarbeiter beschäftigt war. Wie katastrophal die Verhältnisse in Konstanz waren, zeigt das Beispiel der Rieter-Werke, einem der größeren Arbeitgeber in der Stadt. Am 1. Juli 1932 schloss die Fabrik ihre Tore und entließ die letzten 80 Beschäftigten, darunter viele Lehrlinge ohne abgeschlossene Ausbildung. Die Folge der Arbeitslosigkeit war eine Radikalisierung der Arbeiterschaft, von der aber nicht die Kommunisten, sondern die Nationalsozialisten profitierten, wie die Wahlen zum Reichstag 1933 zeigen sollten.
In der Nacht vom 10. auf den 11. November 1934 besuchte Weißhaupt mehrere Konstanzer Gastwirtschaften und trank nach eigenen Angaben sieben Halbe Bier. Als er das letzte Lokal, die „Bayerischen Bierhallen“, gegen Mitternacht verließ, drehte er sich noch einmal um und rief in das Lokal hinein: „Wir wollen einmal ganz offen miteinander sprechen: Ich bin Kommunist und bleibe Kommunist.“ Diese Äußerung wurde von einem der anwesenden Gäste prompt der Gestapo zugetragen. Weißhaupt wurde verhaftet und saß mehrere Wochen in Untersuchungshaft. Am 18. Februar 1935 wurde er vom Sondergericht Mannheim wegen Landfriedensbruchs zu 13 Wochen Gefängnis verurteilt. Er verbüßte seine Strafe in Freiburg. Als Rechtsgrundlage diente der § 4 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933, der die Betätigung für die Ziele der KPD unter Strafe gestellt hatte.
Nach seiner Entlassung driftete Erhard Weißhaupt immer weiter ins gesellschaftliche Abseits. Bis 1935 kam er wegen Diebstahl, Bettelei, Kuppelei, Raub, Zuhälterei und unerlaubten Glücksspiels zehnmal mit dem Gesetz in Konflikt. Seinen Lebensunterhalt verdiente er jetzt als Bauhilfsarbeiter.
Am 5. September 1936 war Weißhaupt wieder einmal in seinem Stammlokal „Zum Täuble“. Da es an diesem Tag stark regnete, konnte er nicht arbeiten. Als er um Mitternacht das Lokal verließ, drehte er sich noch einmal um und rief laut „Heil Hitler“, streckte dabei aber provokativ die geballte Faust in die Höhe, d.h. er zeigte den kommunistischen Gruß. Das Zeigen des kommunistischen Grußes ahndete das Sondergericht Mannheim am 6. November 1936 mit 6 Monaten Gefängnis, wobei ein Monat Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet wurde. Das Urteil basierte wiederum auf § 4 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. Februar 1933, die eine Betätigung für die KPD unter Strafe stellte. In der Urteilsbegründung wies das Gericht auch darauf hin, dass Weißhaupt bis 1936 schon dreizehnmal vorbestraft war.
Die geballte Faust als kommunistischen Gruß hatten deutsche Kommunisten in den 1930er Jahren eingeführt – als Gegenstück zum ausgestreckten rechten Arm der Nationalsozialisten. Der KPD-Führer Ernst Thälmann (1886 – 1944, Tod im KZ Buchenwald) deutete die geballte Faust so: Fünf Finger kann man einzeln brechen, eine Faust aber nicht.
Am 10. Mai 1938 wurde Weißhaupt neuerlich verhaftet. Ob aus politischen Gründen oder wegen eines Eigentumsdelikts, ließ sich nicht feststellen. Tatsache ist, dass er bis zum 20. August 1938 im Gefängnis saß und nicht bis zum 17. Juli, wie das Gericht es ursprünglich verfügt hatte. Weißhaupt befand sich also länger als einen Monat in sogenannter Überhaft, eine Strafmaßnahme, die von der NS-Justiz häufig gegen politische Häftlinge verhängt wurde.
Bemerkenswert ist, dass Weißhaupt trotz seines beträchtlichen Vorstrafenregisters von der NS-Justiz nicht als „Asozialer“ oder „Berufsverbrecher“ eingestuft wurde. Seit dem 24. November 1933 galt das „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung“ („Gewohnheitsverbrechergesetz“). Danach konnte gegen Personen, die wegen „gewinnsüchtiger“ Delikte dreimal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt worden waren, die Sicherungsverwahrung verhängt werden – was bedeutete, dass die Justiz die Haftstrafe praktisch beliebig verlängern konnte.
Am 20. August 1938 wurde Weißhaupt als politischer Häftling in das KZ Buchenwald eingeliefert. Er musste den roten Winkel auf seiner gestreiften Sträflingskleidung tragen, das Zeichen für politische Häftlinge. Seine Häftlingsnummer war 3660.
Im Juni 1940 wurde er in das Außenlager Berlstedt verlegt, ca. 20 km von Weimar entfernt, wo er als Koksträger arbeitete. In Berlstedt waren etwa 250 Häftlinge für das Klinkerwerk der Deutschen Erd- und Steinwerke GmbH eingesetzt. Von Berlstedt wurde er im November 1940 in das Außenlager Goslar und von dort im April 1941 in das Außenlager Quedlinburg verlegt.
Über die Haft von Weißhaupt im KZ Buchenwald ist wenig bekannt, außer dass er im Außenlager Goslar Kapo war, also ein Funktionshäftling, und damit ein Mitarbeiter der Lagerleitung. Als Kapo musste er nicht arbeiten, bekam eine bessere Ernährung und hatte damit auch eine höhere Lebenserwartung als die übrigen Häftlinge. Zudem scheint er musikalisch gewesen sein, da er sich im Lager Quedlinburg von einem jüdischen Mithäftling eine Ziehharmonika ausgeliehen hatte. Musik spielte im KZ Buchenwald eine nicht ganz unwichtige Rolle. Im Geheimen wurde klassische Musik und auch Jazz gespielt. Es gab sogar ein von Häftlingen komponiertes Buchenwaldlied, das beim Ein- und Auszug der Arbeitskolonnen vom Lagerorchester gespielt wurde.
Das „Buchenwaldlied“ bringt in der zweiten Strophe die Hoffnung auf ein Leben in Freiheit zum Ausdruck:
O Buchenwald, wir jammern nicht und klagen,
und was auch unser Schicksal sei,
wir wollen trotzdem ja zum Leben sagen,
denn einmal kommt der Tag: dann sind wir frei!
Am frühen Abend des 26. Juni 1942 starb Eduard Weißhaupt im Außenlager Quedlinburg. Sein Tod ist nicht eindeutig geklärt.
Auch wenn die Todesursache nicht eindeutig geklärt ist, ob durch eigenes Erhängen am Dachbalken in seiner Baracke oder durch die Hand eines SS-Mannes: Mit seinem Tod endete auch seine Hoffnung auf ein Leben in Freiheit. Wahrscheinlich stand sein Tod in Zusammenhang mit den Verbrechen des Kommandanten Johann Blank. Er wusste er von den zahlreichen Verbrechen Blanks, da er in allen Lagern war, in denen der SS-Mann Blank das Kommando hatte.
Merkwürdig ist jedenfalls, dass der Tod von Weißhaupt amtlich für den 26. Juni 1942 bezeugt ist, er aber noch am 27. Juni auf der Transportliste von Quedlinburg nach Buchenwald als Häftling des Blocks 29 geführt wurde. Diese Ungereimtheit lässt sich wohl so erklären, dass Weißhaupt im Außenlager Quedlinburg wahrscheinlich von Blank erschossen oder in den Freitod getrieben wurde. Um Nachfragen zu vermeiden, wurde Weißhaupt als Toter zurück in das Stammlager Buchenwald transportiert und beim täglichen morgendlichen Zählappell als tot gemeldet. Sein Leichnam wurde im Krematorium des Lagers verbrannt und die Asche auf dem Lagergelände verstreut.