Franziska Rüttgeroth, geb. Hiller, kam am 25. Juni 1887 in Augsburg zur Welt. Ihr Leben lässt sich nur anhand weniger Dokumente in groben Zügen rekonstruieren. Am 23. Mai 1919 heiratete sie in Konstanz den aus Imbshausen (bei Northeim in Niedersachsen) stammenden Otto Rüttgeroth, der von Beruf Schneider war. Ihr Sohn Otto Josef kam am 26. Mai 1920 zur Welt.
Ab dem Jahr 1922 wohnte die Familie in der Wessenbergstraße 24 und verzog im Oktober 1932 in den Weiherhof 36. In diesen Jahren erkrankte Frau Rüttgeroth psychisch; sie hatte religiöse Wahnvorstellungen, wie sich ihr Sohn später erinnerte.
Am 17. Februar 1934 wurde sie deshalb in der Heil- und Pflegeanstalt bei Konstanz untergebracht. Kurz vor ihrer Einweisung war das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in Kraft getreten. Darauf basierend stellte der Anstaltsleiter Dr. Kuhn den Antrag auf Unfruchtbarmachung und begründete dies mit der „Erbkrankheit Schizophrenie“.
Am 22. Oktober 1934 fand die Sitzung des Erbgesundheitsgerichts Konstanz statt. Den Vorsitz hatte Amtsgerichtsrat Dr. Gerbel, Bezirksarzt Dr. Rechberg und Nervenarzt Dr. Schön fungierten als Beisitzer. Der anwesende amtlich bestellte Vertreter von Frau Rüttgeroth, Hauptlehrer Funke, war mit der Sterilisation einverstanden – ihr Ehemann Otto jedoch nicht, da er schwere körperliche Beschwerden seiner Frau erwartete, außerdem wies er darauf hin, dass sich die 47-Jährige bereits in den Wechseljahren befinde. Seine Einwände wurden jedoch als unbegründet abgewiesen und die Sterilisation angeordnet.
Am 29. November 1934 erfolgte der Eingriff in der Konstanzer Frauenklinik durch Chefarzt Dr. Welsch. Damit waren nun die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beendigung ihrer Dauerverwahrung gegeben, und Franziska Rüttgeroth durfte Ende des Jahres nach Hause zurückkehren.
Ihre psychischen Probleme jedoch – vermutlich durch die unter Zwang erfolgte Sterilisation noch verschärft – verschlimmerten sich in den folgenden Monaten. Das führte zu ihrer erneuten Aufnahme in die Anstalt, die sie bis zu ihrer Ermordung am 14. August 1940 nicht mehr verließ.
1935 wechselten die Rüttgeroths nochmals den Wohnsitz und zogen einige Häuser weiter in den Weiherhof 102. Im Jahr darauf folgte ein weiterer Umzug in die Gebhardstr. 22. Der Sohn verließ Konstanz bereits 1935 als 15-Jähriger, arbeitete 1936/37 in der Landwirtschaft der Anstalt bei Konstanz und dann beim Bau des Westwalls in Ortenberg bei Offenburg. 1940 wurde er zur Wehrmacht eingezogen.
Am Vormittag des 14. August 1940 wurde Franziska Rüttgeroth zusammen mit 65 weiteren Frauen und Männern in die Mordanstalt Grafeneck deportiert. Dort wurde sie nur wenige Stunden später zusammen mit den anderen vergast und ihr Leichnam eingeäschert.
Anmerkung:
Bei der Verlegung des Stolpersteins war die Zwangssterilisation von Frau Rüttgeroth noch nicht bekannt. Deshalb wurde der Stein nicht vor dem Weiherhof 36, dem Wohnort zur Zeit der Zwangssterilisation, sondern vor dem Weiherhof 102 (heute Max-Stromeyer-Straße 118) verlegt.
Erhalten geblieben ist das sogenannte Trostschreiben an den Ehemann, welches von der Heil- und Pflegeanstalt Sonnenstein bei Pirna eintraf. Sonnenstein war eine der sechs Mordanstalten im Deutschen Reich. Das Schreiben wurde an die ehemalige Anschrift verschickt, sodass der Brief am 19. September 1940 nochmals, diesmal an die Gebhardstraße, gesendet wurde. Darin wird der Tod von Franziska Rüttgeroth bedauert, die am 4. September 1940 um 6.30 Uhr unerwartet an einer durch ein Magengeschwür hervorgerufenen Bauchfellentzündung verstorben sei.
Und weiter: „Alle unsere ärztlichen Bemühungen waren leider vergebens. Bei der Art ihres unheilbaren Leidens ist ihr Tod nur als eine Erlösung für sie anzusehen. Möge Ihnen diese Gewissheit zum Trost gereichen.“ Dieser Brief ist Zeugnis einer zynischen, perfekt funktionierenden Nazibürokratie. Ort, Todesdatum und Todesursache sind vollkommen frei erfunden. Alles diente nur dazu, eventuelle Recherchen von Angehörigen zu erschweren oder unmöglich zu machen.
Zur selben Zeit aber hatte der Sohn bereits Nachforschungen angestellt.
Aus einem Schreiben vom 23. September 1940 (also 5 Wochen nach ihrer Ermordung) vom Landrat des Kreises Konstanz an die Heil- und Pflegeanstalt Reichenau geht hervor, dass der Sohn Otto sich nach dem Verbleib seiner Mutter erkundigt hat. Bereits 2 Tage später kommt das Antwortschreiben. Darin heißt es u.a., dass „die früher hier untergebrachte Geisteskranke am 14.8.1940 im Rahmen planwirtschaftlicher Massnahmen in eine andere Anstalt verlegt worden ist.“ Und weiter: „Der derzeitige Aufenthalt von Frau Rüttgeroth ist uns nicht bekannt“.
Einen weiteren Schriftwechsel gibt es nicht, Herr Rüttgeroth verstarb am 15. Januar 1943. Sein Sohn Otto kam erst 1948 aus russischer Kriegsgefangenschaft zurück. Er heiratete 1949 und lebte bis zu seinem Tod im Jahr 1991 in Konstanz, seine (inzwischen geschiedene) Frau starb bereits 1987, Nachkommen gibt es nicht.
Damit wäre die Erinnerung an Franziska Rüttgeroth endgültig aus dem Gedächtnis der Stadt getilgt worden und die Nationalsozialisten hätten ihr erklärtes Ziel erreicht, ein für sie unnützes Leben für immer in Vergessenheit geraten zu lassen. Der Stolperstein wird nun an ihr grausames Schicksal erinnern.