Melanie
RISCH, geb. BUMANN

1887 - 1944 I
Scheffelstraße 8
Stolperstein verlegt am 04.10.2007
Melanie RISCH, geb. BUMANN Scheffelstraße 8

„Schade, dass wir einander vor dem Tod nicht mehr sehen dürfen.“

Melanie Risch, geb. Bumann, wurde am 24. Januar 1887 in Konstanz geboren. Sie absolvierte nach dem Besuch der Volksschule in Konstanz eine Lehre als Damenschneiderin. 1909 heiratete sie den Sattler Eduard Risch. 1919 legte sie die Meisterprüfung ab. Sie hatte in Konstanz eine eigene Werkstatt, in der sie auch ausbildete. Sie war eine kreative Schneiderin, denn sie führte zum Beispiel im April 1929 selbst entworfene Damenkleider auf einer Modenschau im Konzil vor. Zu ihren Kunden zählten auch Juden aus Konstanz und Kreuzlingen. Sie war wie ihr Mann ein Gegner des Nationalsozialismus. Zum Verhängnis wurden ihr abwertende Äußerungen über NS-Politiker und die Politik des Dritten Reiches. Ein Lehrmädchen, mit dem Melanie Risch fachlich nicht zufrieden war, und eine weitere Angestellte denunzierten sie bei der Gestapo. Am 16. August 1943 wurde sie festgenommen; vier Tage später wurde der Haftbefehl ausgestellt.

Wie ihr Mann wurde auch sie wegen „Wehrkraft­zersetzung“ nach § 5 der Kriegs­sonder­straf­rechts­verordnung (KSSVO) von 1939 zum Tode verurteilt. In der Urteils­begründung heißt es: „Frau Melanie Risch hat fast täglich als Meisterin ihr anvertraute Lehrlinge und Angestellte, deren Männer, Väter und Brüder draußen Soldaten sind, zersetzend und defätistisch bearbeitet„. Auch ihr Gnadengesuch an den Reichsminister der Justiz wurde abgelehnt. In ihrem letzten, anrührenden Brief aus der Frauenstraf­anstalt Berlin an ihren Mann schrieb sie: „Schade, dass wir einander vor dem Tod nicht mehr sehen dürfen. Auch ich denke mit Sehnsucht an unsere schöne Heimat, an alle unsere Lieben in Konstanz und an unser schönes Heim.

Am 27. Januar 1944 wurde Melanie Risch in Berlin-Plötzensee mit dem Fallbeil hingerichtet.

Im Hinrichtungsprotokoll, einem amtlicher Vordruck, heißt es: „Nach Feststellung der Personen­gleichheit des Vorgeführten mit dem Verurteilten beauftragte der Vollstreckungsleiter den Scharf­richter mit der Vollstreckung. Der Verurteilte, der ruhig und gefasst war, ließ sich ohne Wider­streben auf das Fallbeilgerüst legen, worauf der Scharfrichter die Enthauptung mit dem Fallbeil ausführte und sodann meldete, dass das Urteil vollstreckt sei. Die Vollstreckung dauerte von der Vorführung bis zur Vollstreckung 8 Sekunden.“ Die Zahl 8 ist mit der Hand geschrieben.

Akribisch ist in den Akten festgehalten, wie hoch die Vergütung des Scharfrichters und seiner zwei Gehilfen waren: 130 RM für die Hinrichtung plus 2,18 RM für Verpflegung.

Der Leichnam von Melanie Risch wurde verbrannt, über den Verbleib der Urne ist nichts bekannt.

Recherche: Uwe Brügmann
Patenschaft: Thomas Willauer

Quellen & Literatur:

Generallandesarchiv Karlsruhe, Akte Risch, 507 Nr. 2910.
Bundesarchiv Berlin. Hier gibt es diverse Akten zu Eduard und Melanie Risch. Vgl. besonders die Akten NJ 17555 und R 3017/ 4 J 222/44 und R 3001/ 121233 und ZC 12799.
Informationen des ITC Arolsen.
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