Friedrich Wilhelm Motz, geboren am 29. April 1908, führte sein Leben als Kaufmann und lebte seinen katholischen Glauben. Er war verheiratet und hatte einen Sohn namens Edmund, der am 16. Dezember 1933 geboren wurde. Die Ehe endete in einer Scheidung.
Am 26. Juli 1938 wurde Friedrich Motz wegen Amtsanmaßung zu einer Zuchthausstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Zusätzlich erfolgte die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte für einen Zeitraum von 3 Jahren. Der Verurteilungshinweis findet sich handschriftlich auf seiner Einwohnermeldekarteikarte der Stadt Konstanz. Am 18. September 1940 wurde er erneut verhaftet und bis zum 20. März 1941 im Gefängnis Dieburg (Hessen) inhaftiert. Nach Verbüßung seiner Strafe wurde er jedoch nicht freigelassen, sondern am Gefängnistor erneut verhaftet und ohne Gerichtsverfahren als Schutzhäftling mit der in das Konzentrationslager Buchenwald eingeliefert. Hier trug er den Roten Winkel als Zeichen für politische Häftlinge und unter dem roten Winkel die Häftlingsnummer 57.
Am 22. Oktober 1942 fand er dort durch „Herzversagen bei Grippe“ den Tod – so die offizielle Todesursache.