Anna Paulina Karrer, geb. Jäger, wurde am 07. Juni 1885 geboren. Sie besuchte 8 Jahre die Volksschule Zoffingen in Konstanz.
1907 heiratete sie den Malermeister Josef Karrer, mit dem sie vier Kinder hatte, von denen zwei früh verstorben sind. Nach dem Tod ihres Mannes im März 1937 führte sie den Malerbetrieb allein weiter.
Nach einer Mietstreitigkeit wurde sie von ihrer Untermieterin wegen Abhörens von „Feindsendern“ bei der Gestapo angezeigt. Anna Karrer hatte, wie viele Konstanzer, den verbotenen Schweizer Sender Radio Beromünster gehört. Radio Beromünster war in Konstanz gut zu hören und lag auf der Senderskala dicht neben dem Reichssender Stuttgart, der Teil des Großdeutschen Rundfunks war.
Wegen Verstoßes gegen die „Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen“ vom 1. September 1939, die das Abhören ausländischer Sender mit Zuchthaus oder Gefängnis, in besonders schweren Fällen sogar mit dem Tod bestrafte, wurde Anna Karrer am 10. Januar 1944 von der Gestapo verhaftet.
Am 25. Mai 1944 wurde sie vom Sondergericht Freiburg zu 1 Jahr Gefängnis verurteilt. Wegen guter Führung wurde sie nach 8 Monaten entlassen.
Anna Karrer scheint keine politische Frau gewesen zu sein, es war wohl mehr ihre Neugierde, die sie bewog, den Sender Beromünster zu hören.
Nach dem Krieg stellte sie einen Antrag auf Haftentschädigung, der jedoch abgelehnt wurde. Die „Verordnung über außerordentliche Rundfunk-maßnahmen“ sei eine kriegsbedingte Maßnahme gewesen. Nur wer nachweislich aus politischen Gründen gegen diese Verordnung verstoßen habe, so die Freiburger Spruchkammer am 1. Dezember 1950, habe ein Anrecht auf Haftentschädigung.
Erst am 9. März 1966 wurde durch ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) das Abhören von verbotenen Auslandssendern als Widerstandshandlung gegen das NS-Regime anerkannt.
Anna Karrer ist am 7. November 1962 in Konstanz gestorben.