Theresia Wilhelmina Miller wurde am 21. August 1870 als Theresia Wilhelmina Falk in Konstanz geboren. Ihre Eltern waren der Postschaffner Johann Baptist Falk und Berta geb. Katzenmeier.
Von 1877 bis 1884 besuchte sie die Volksschule in Donaueschingen. Im Anschluss daran erlernte sie in Lörrach das Bügeln und machte sich nach einem Jahr Lehrzeit als Büglerin selbstständig. Im Jahr 1892/1893 zog sie mit ihren Eltern nach Konstanz, wo sie weiter als Büglerin arbeitete.
Sie heiratete 1899 Karl Miller, der als Postschaffner arbeitete. Die beiden bekamen fünf Kinder.
Zwischen 1922 und 1923 besuchte Theresia Miller zum ersten Mal die Versammlung der ernsten Bibelforscher im damaligen Versammlungslokal im Burghof in Konstanz. Die Versammlung fand einmal wöchentlich mittwochs statt. Anfangs kam sie nur hin und wieder, später immer öfter, wovon auch ihr katholischer Ehemann wusste.
Nach dem Verbot der Bibelforscher am 15. Mai 1933 besuchte sie die Treffen, die am Sonntagnachmittag privat stattfanden, heimlich. Es handelte sich um gegenseitige Besuche, bei denen man sich über die Bibel unterhielt und biblische Literatur austauschte. Auch in Theresias Zuhause fanden ohne Wissen ihres Mannes Treffen statt.
Im Juni 1936 bildete die Gestapo ein eigenes Sonderkommando zur Bekämpfung der Bibelforscher, die als „Staatsfeinde“ verfolgt wurden, da sie den Hitlergruß, den Wehrdienst, die Teilnahme an Wahlen und den Beitritt zu NS-Organisationen verweigerten.
Am 15. Dezember 1936 wurden auf Grund eines von der Gestapoleitstelle Karlsruhe eingegangenen Funkspruchs bei „bekannten und verdächtigen Bibelforschern“ Durchsuchungen vorgenommen, so auch bei Theresia Miller. In ihrem Zuhause wurde das Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1936 vorgefunden und beschlagnahmt. Wegen „Verdunkelungsgefahr“ wurde sie noch am gleichen Tag in „Schutzhaft“ in das Bezirksgefängnis in Konstanz eingeliefert.
Vorgeworfen wurde Theresia Miller das Abhalten von Bibelstunden und die Teilnahme an Bibelstunden mit anderen Bibelforschern. Theresia bekannte sich dazu, an den Bibelbesprechungen teilgenommen und Schriftenmaterial erhalten zu haben.
Im Verhör gab sie zu Protokoll, dass es sich bei solchen Gesprächen wohl kaum um strafbare Handlungen handeln könne. Auch in ihrer eigenen Wohnung hätten Besuche mit vier bis sechs Personen stattgefunden. Sie argumentierte: „Wenn ich die Zusammenkünfte trotzdem besucht habe, obwohl ich wusste, dass sie verboten waren, so geschah dies aus innerster Überzeugung zu dem Glauben Jehovas, den mir niemand abstreiten kann. Die Nationalsozialisten haben vor der nationalen Erhebung auch verbotene Versammlungen besucht, und haben auch aus Überzeugung gekämpft, so tun wir es eben auch.“ Ihre Angaben bestätigte sie am 18. Januar 1937 in einem weiteren Verhör, das während der „Schutzhaft“ durchgeführt wurde.
Am 22. April 1937 wurde gegen sie und weitere Mitglieder der Glaubensgemeinschaft vor dem Sondergericht Mannheim ein Hauptverfahren beantragt. Die Anklageschrift lautete: „Sie haben sonach in fortgesetzter Tat, teilweise gemeinschaftlich, dem Erlass des Bad. Ministers des Innern vom 15.05.33 zuwider, die Organisation der aufgelösten Sekte der Ernsten Bibelforscher unterstützt und aufrechterhalten und den von der Sekte genannten erstrebten Zweck durch Verbreiten und Vorrätighalten von Druckschriften irgendwelcher Art weiterverfolgt (Vergehen nach §4 und §47 RStGB).“
Gleichzeitig wird vom Oberstaatsanwalt aber auch festgestellt: „Über die Angeklagten konnte in politischer Hinsicht Nachteiliges nicht festgestellt werden. Sie genießen einen guten Leumund.“
Am 4. Mai 1937 wurde sie zusammen mit den anderen angeklagten Bibelforschern mittels Sonderschub in das Gefängnis nach Mannheim überführt. Die Hauptverhandlung im Sondergericht Mannheim fand am 21. Mai 1937 vormittags um 10 Uhr statt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 9 Monaten beantragt. Die nicht vorbestrafte Theresia wurde zu 6 Monaten Haft verurteilt, wovon 5 Monate be-reits durch „Schutzhaft“ vergolten waren. Bis Anfang Juni war sie im Gefängnis Mannheim. Anschließend wurde sie nach einer Nacht im Gefängnis Freiburg in das Gerichtsgefängnis Konstanz gebracht. Dort wurde sie am 21. Juni 1937 um 12.20 Uhr aus der Haft entlassen.
Theresia Wilhelmina Miller starb am 26. August 1958 in Konstanz