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Stolpersteine Konstanz

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Nicht organisierter Widerstand Lina Franken: Der aktive und passive Widerstand in Konstanz und Umgebung 1933-45. Copyright by Lina Franken 2000

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2. Nicht organisierter Widerstand

2.1 Widerstand im Kleinen: passive Opposition

 

Die am weitesten verbreitete Form, Widerstand zu leisten, war keine aktive, sondern eine passive Form. Sie bestand also nicht darin, etwas Konkretes zu tun, sondern darin, etwas zu unterlassen. Die Verweigerung des Hitler­grußes oder der Spenden für das Winterhilfswerk, das Nichterscheinen beim gemeinsamen Radiohören oder die Nichtmitgliedschaft in NS-Organisationen2) sind Beispiele für solche die eigene Distanz zur nationalsozialistischen Herrschaft verdeutlichenden Handlungen. Über solche Aktivitäten in Konstanz ist besonders der Boykott des Winterhilfswerks 3 bekannt, so wurden Spendenaufrufe und Sammelaktionen wie dieser „... rufen wir hiermit sämtliche Handwerksmeister, Handwerker und Gesellen im Kreisgebiet Konstanz auf, sich für diese Sammlung [des Winterhilfswerks] in Berufskleidung zur Verfügung zu stellen" 4) wie folgt missachtet: „Allgemeine Heiterkeit erweckte beiliegender Aufruf bei den Handwerksmeistern. In X. ist kein einziger in Berufskleidung erschienen5). Auch in den folgenden Jahren erscheinen Berichte wie dieser: „Bei Straßensammlungen in Konstanz drücken sich viel mehr Leute als früher vom Kauf eines Abzeichens. [...] In den Wirtschaften, wo die Sammler herumgehen, holen sie sich viele Abweisungen. Die meisten erklärten: „Ich habe schon". Ab und zu lehnt auch einer schroff ab, ohne eine Begründung zu geben. Ich traf viele Leute, die ohne Abzeichen an den überall herumstehenden, in der Mehrzahl uniformierten Verkäufern vorbeiliefen." 6)

Die wohl am weitesten verbreitete illegale Handlung stellte seit Kriegsbeginn das Hören von ausländischen Radiosendern – oft gemeinsam im Kreis von Familie oder Freunden – dar. Diese Sender wurden in Deutschland als ‚Feindsender’ bezeichnet und waren streng verboten, allerdings stellten sie eine Möglichkeit dar, neutrale Informationen über den aktuellen Kriegsverlauf und ähnliches zu liefern und somit den Menschen neue Hoffnungen zu geben. In Konstanz war das Abhören natürlich auf Grund der Grenzlage besonders einfach, so lagen Radio Beromünster, ein Schweizer Sender, und Reichssender Stuttgart auf der Mittelwellen­skala sogar eng nebeneinander, man konnte also bei einem etwaigen Verhör oder Verhaftung eine Verwechselung vorschieben 7). In Konstanz wurde zwar durchschnittlich nur einmal im Jahr ein Bürger wegen dieses Deliktes verurteilt 8, bei dieser kleinen Zahl muss man aber bedenken, dass nur ein Bruchteil der Menschen verhaftet und verurteilt wurde, die ihr Radio tatsächlich auf einen ausländischen Sender eingestellt hatten. Bei einer tatsächlichen Verurteilung hatte man jedoch mit harten Strafen zu rechnen; „das Konstanzer Ehepaar Eduard und Melanie Risch wurde 1943 wegen illegalem Rundfunkhören und „Wehrkraftzersetzung" vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt" 9), nachdem sie im Freundeskreis über Jahre hinweg Nachrichten des ‚Feindsenders’ weitergegeben und „militärische Erfolge der Alliierten begrüßt" 10)  hatten.

Auch wer in der Öffentlichkeit, zum Beispiel in einer Kneipe oder auf der Straße, etwas Abfälliges über die Nationalsozialisten verlauten ließ, konnte mit schweren Bestrafungen rechnen, so wurde etwa A.S. 11 zu fünf Monaten Haft verurteilt, weil er im Dezember 1936 in einer Kneipe spätabends und wohl schon stark angetrunken festgestellt hatte: „Deutschland ist das mindeste Land der Welt, das es nur gibt, Hitler ist der größte Jude, dass mir ein Jude lieber ist im Gesicht als Hitler am Arsch." 12

Weitere Bemerkungen, auf Grund derer Bürger verhaftet wurden waren z.B.: „Der Führer gehöre weggeschafft, dann hätten wir wieder Ruhe und Frieden im Land und bräuchten nicht Hunger zu leiden." 13 und „Der Krieg ist jetzt bald aus, die Arbeiter werden dann einer schöneren Zeit entgegengehen, die neue Regierung ist bereits bestimmt und dann braucht man auch nicht mehr einem gehorchen." 14

2.2   Aktive Opposition und Hilfe  innerhalb von Konstanz

Einige Einzelpersonen versuchten, durch ihr Handeln – im Rahmen ihrer persönlichen und beruflichen Möglichkeiten – den durch das Hitlerregime bedrohten Menschen, vorwiegend den Juden, zu helfen und deren Leben zu verbessern. Neben der Fluchthilfe, auf die im nachfolgenden Kapitel eingegangen wird, gab es auch innerhalb von Konstanz Möglichkeiten zur Hilfe.

Ein gutes Beispiel hierfür ist der Konstanzer Friedrich Hutter, der ab 1939 für die Lebens­mittelkartenausgabe an Juden verantwortlich war. Trotz der Anweisung, „alles, was die Juden an Liebesgaben, größtenteils aus der Schweiz, empfingen, von den Lebensmittel­karten in Abzug zu bringen" 15, gab er stets „diskret die ganze Zuteilung und manchmal mehr an die jüdische Bevölkerung" 16 und ermöglichten somit den zu der Zeit noch in Konstanz vorhandenen Juden, 321 an der Zahl" 17, ein menschenwürdigeres Leben.

Auch erwähnt werden sollte in dieser Hinsicht das Artzehepaar Erika und Albert Jung. Erika arbeitete im Konstanzer Altenheim und rettete durch falsche Angaben bezüglich der Diagnosen und Berufsangaben und der Anzahl der Besucher ihrer Patienten diese „vor einer möglichen Erfassung im Zuge des nationalsozialistischen ‚Euthanasie’-Programmes" 18. Ihr Mann Albert, der bei seinen Ärztekollegen als „politisch unzuverlässig, katholisch versippt, zentrumsgebunden, mit großem jüdischen Bekanntenkreis" 19 galt, schmuggelte für seine jüdischen Patienten, die er auch nach dem offiziellen Verbot noch behandelte, Wertsachen in die Schweiz.20

Sogar rechte Gruppierungen leisteten Wider­stand gegen die Terrorherrschaft der National­sozialisten, so wird berichtet: Im August 1936 ist „eine Stahlhelmgruppe in Konstanz aufgeflogen. Fünf oder sechs Personen, die in einem Brief an den Exkaiser seine baldige Rückkehr gewünscht hatten, wurden verhaftet. Mit Hilfe eines großen Polizeiaufgebots, es war sogar Verstärkung von Singen angefordert, wurden Hausdurch­suchungen bei Monarchisten vorgenommen." 21)

 

 


2 Lutum-Lenger, S. 18

2 Lutum-Lenger, S. 16

3 siehe Glossar, S. 16, Stichwort „Winterhilfswerk"

4 Deutschland-Berichte der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (Sopade) 1935, S. 187; siehe Glossar, Stichwort „Deutschland-Berichte"

5 Deutschland-Berichte 1935, S. 187

6 Deutschland-Berichte 1938, S. 98

7 vgl. Lothar Burchardt, Dieter Schott, Werner Trapp: Konstanz im 20. Jahrhundert – Die Jahre 1914 bis 1945, S.380

8  vgl. Burchardt u.a., S. 380

9  Lutum-Lenger, S. 18 u. S. 87

10  Burchardt u.a., S.380

11  vollständiger Name nicht erwähnt

12  Staatsarchiv Freiburg Staatsanwaltschaft Konstanz 1986/100 1 MS 3/37, zitiert nach Burchardt u.a., S. 328

13  Schreiben v. 12.12.39 (Stadtarchiv Singen B 2/3h), zitiert nach Ingeborg Meier: Die Stadt  Singen am Hohentwiel im Zweiten Weltkrieg, S. 231

14  Betriebsobmann der Aluminium-Walzwerke Singen GmbH am 5.9.44 (32,3), zitiert nach Meier, S. 231

15  Erich Bloch: Geschichte der Juden von Konstanz im 19. und 20. Jahrhundert, S. 162

16  Bloch, S. 162

17  vgl. Bloch, S.162

18  Burchardt u.a., S. 329; siehe Glossar, S. 16, Stichwort „Euthanasie-Programm"

19  Lutum-Lenger, S. 89

20  vgl. Burchardt u.a., S. 329 und Lutum-Lenger, S. 89

21  Deutschland-Berichte 1936, S. 1049f, vgl. auch Burchardt u.a., S. 329